Übrigens: alle Spenden bis zu einer einkommensabhängigen Höchstgrenze sind steuerlich absetzbar und führen zu einer Steuerminderung.
Dabei werden bei Spenden bis 100,- Euro die Einzahlungsbelege bei der Bank vom Finanzamt anerkannt. Bei höheren Spenden sowie bei Sachspenden aller Art wird von der Organisation eine Spendenquittung erstellt, für die jedoch der Einzahlungsbeleg oder die Rechnung benötigt wird.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an den Ortsbeauftragten.
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